§57a Pickerl-Überprüfung für Autos und Motorräder
Die Prüfstelle in Bezirk Strasshof
Bei der jährlichen Pickerl-Prüfung nach § 57a KFG wird der Zustand Ihres Fahrzeugs hinsichtlich Betriebs- und Verkehrssicherheit wie auch Umweltverträglichkeit überprüft und darf bloß von behördlich geschulten und autorisierten Technikern durchgeführt werden.
Der Begutachtungstermin ist eine gute Gelegenheit, um den aktuellen technischen Zustand Ihres Fahrzeugs zu ermitteln.
Die Untersuchung geschieht ohne Demontagearbeiten und zeigt den aktuellen technischen Zustand des Fahrzeugs.
Klar und objektiv erkennbare Mängel werden im Bericht als Fehlleistungen gekennzeichnet.
Die Profis in Ihrer freien Werkstatt in Bezirk Bockfließ führen alle formalrechtlich vorgeschriebenen Messungen und Kontrollen an Ihrem Fahrzeug durch.
Zeitpunkt der Überprüfung
Bei Neuwagen (bis 3,5t Gesamtgewicht) ist die erste Pickerl-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben (3-2-1 Regel)
Notwendige Unterlagen für die Begutachtung
- Zulassungsbescheinigung
- Genehmigung oder Gutachten (z.B. für Alufelgen, Sportauspuff, etc.)
- bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Typenschein